Lagerordnung

Ordnung für historische Lager, Museumsbelebungen und Wanderungen in Gewandung des Lebendige Geschichte e.V., kurz Lagerordnung

1. Gültigkeit

Die Ordnung für historische Lager, Museumsbelebungen und Wanderungen in Gewandung des Lebendiges Geschichte e.V., kurz Lagerordnung, tritt nach Beschluss durch den Vorstand am 11. Nov. 2010 in Kraft. Anregungen und Änderungen erfolgten durch die Mitgliederversammlung vom 26.03. 2011 in Gifhorn.

Diese Lagerordnung folgt Anregungen der Lagerordnung der Veranstaltung Wilhaim 1010 und der Nutzungsordnung der Turmhügelburg Lütjenburg.

Mit der Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung erkennt der angemeldete Darsteller die Lagerordnung und die durch ihn/sie gemeldeten Personen als verbindlich an.

2. Zielsetzung

Um eine möglichst qualitativ hohe historische Darstellung für die von unserem Verein organisierten historischen Lager, Museumsbelebungen oder Wanderungen in Gewandung zu garantieren, bitten wir die Teilnehmer diese Lagerordnung zu lesen und zu akzeptieren. Kostüme und Ausrüstungen aus dem Fantasybereich haben bei uns, das versteht sich von selbst, nichts zu suchen. Die überlieferte und gesicherte Geschichte reicht uns für unsere Darstellung völlig aus.

3. Termine und Anmeldung

Termine werden von uns auf der Webseite www.blog.ottonenzeit.de oder im Ottonenforum veröffentlicht. Mitglieder des Vereins oder interessierte Darsteller erhalten von uns zusätzliche regelmäßig eine Mail über die von uns geplanten Termine. Anmeldung für diese Termine, sofern nichts anderes angegeben, bitte an den Vorstand, der für die jeweilige Veranstaltung einen Quartiermeister benennt.

4. Anreise, Aufbau und Abbau.

Es wird darum gebeten, die Anreise (ungefähr) dem Quartiermeister der Veranstaltung mitzuteilen. Bei Ankunft und vor dem Aufbau hat sich jeder Teilnehmer namentlich beim Quartiermeister zur Platzanweisungen zu melden. Das Befahren des jeweiligen Geländes und Parkmöglichkeiten während der Veranstaltung sind ebenso beim jeweiligen Quartiermeister zu erfragen.

Während der jeweiligen Veranstaltungszeit ist die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände nicht mehr gestattet (schwere Versorgungsgüter also gleich (unsichtbar) auf dem Platz deponieren (Bierkästen, Fässer, etc.)

Bei Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung ist den Anweisungen des Quartiermeisters und seiner Beauftragten Folge zu leisten. Bei Platzmangel und ungeordnetem Aufbau sind Zeltumsetzungen / Umordnungen vorbehalten.

Der Abbau erfolgt auf Anweisung des Quartiermeisters. Vor Veranstaltungsende dürfen keine sichtbaren Abbautätigkeiten laufen. Die Abnahme der Plätze erfolgt durch den Quartiermeister.

5. Sauberkeit und Hygiene

Für jeden Darsteller muss es selbstverständlich sein, das Lager und die Toiletten sauber zu halten. Die Natur ist keine Toilette. Sofern keine Müllentsorgungs-möglichkeiten vorhanden sind, ist der Müll zu sammeln und muss selbst entsorgt werden. Essensreste dürfen nicht vergraben werden.

6. Ausrüstung

Bei der Darstellung wird ein hohes Maß an historischer Korrektheit erwartet. Die Kleidung, Ausrüstung und Zelte müssen der darstellten Zeit entsprechen.

6.1 Zelte

Zugelassen sind nur Zelte in der Form, wie sie historisch belegt sind. Ausnahmen nur nach Rücksprache mit dem jeweiligen Quartiermeister. Bei offenen Zelten sollte die „Innenausstattung“ der historischen Zeitstellung entsprechen.

Proviantzelte und solche, die Ausrüstung des 20./21. Jhd. enthalten, müssen bis zum Boden geschlossen sein (auch die Seitenwände). Gegenstände wie Müllsäcke, Bierkästen o. ä. sind so zu verwahren, dass sie von keiner Seite her und zu keiner Zeit von außen erkennbar sind.

6.2 Ausrüstung

Es sind nur Küchenutensilien und Verpackungen der jeweiligen Zeit erlaubt. Afrikanische Steckstühle („Trapperstühle“), moderne Campingutensilien, Aluminium- und Emailletöpfe, Edelstahlteekessel, Gaskocher etc. und lateinamerikanische Gartenöfen dürfen nicht benutzt werden.

6.3 Lebensmittel

Getränke und Essen bitte in Gefässe der jeweiligen Zeit umfüllen., bzw. moderne Umverpackungen zu entfernen (z.B. Plastikhaut bei Wurst/Käse). Ein Leinensäckchen über der PET-Colaflasche ist kein zeitgemäßes Behältnis.Während der Veranstaltung dürfen nur zeitlich passende Speisezutaten verwendet werden.

Vor Publikum dürfen z. B. Kartoffeln, Paprika, Tomaten, Zucchini und andere Neophyten bzw. moderne Speisegerichte wie Nudeln, Pommes frites, etc. nicht verwendet oder zubereitet werden.

Da wir uns auch einer historisch belegbaren Küche verpflichtet fühlen, sollten möglichst Gerichte gekocht werden, die auch für den jeweiligen Zeitraum möglich gewesen waren bzw. durch Quellen belegbar sind. Hierzu hat der Verein für die Ottonenzeit den „Kitchen-Guide Ottonik“ erstellt.

6.4 Kleidung, Accessoires

Während der Veranstaltungen besteht für alle Teilnehmer Pflicht zum Tragen der Kleidung gemäß der Veranstaltung. Brillen und Piercings sind während der gesamten Veranstaltung abzulegen bzw. abzudecken, offen getragene Tattoos sind zu verbergen. Modernes Makeup und künstliche und historisch nicht belegte Haarfarben sind nicht zulässig. Ausnahmeregelungen z.B. für Handwerker bez. der Brillenregelung erteilt ggf. der Quartiermeister.

Auch Kinder sind den jeweiligen Vorgaben der Veranstaltung historisch einzukleiden.

7. Verhalten während der jeweiligen Veranstaltung

Der respektvolle Umgang untereinander und Sorgfalt im Umgang mit dem jeweiligen Veranstaltungsort muss für alle selbstverständlich sein. Das Lagerleben soll ein Miteinander sein, kein Nebeneinander. Seid nett zueinander und helft gegenseitig, sei es beim Auf-/Abbau, Tragen oder beim Feuerholz. Unfall- und Brandverhütung sollte Ehrensache sein, haltet also Eure Augen auf.

7.1 Anwesenheitspflicht

Eine Veranstaltung beginnt für die Teilnehmer unmittelbar nach dem Aufbau und endet mit dem Abbau. Die Anwesenheitspflicht aller Teilnehmer besteht jeweils während der Publikumszeiten der Veranstaltung. Die Publikumszeiten werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Vor dem Verlassen des Lagerbereichs ist ggf. dem Quartiermeister oder dem Wachoffizier (falls vorhanden) Meldung zu erstatten.

7.2 Lagerwachen

Bei Bedarf wird für militärische Vorführungen und für eine ggf. benötigte Lagerwachen ein Wachoffizier benannt. Falls Lagerwachen benötigt werden, werden diese vom Wachoffizier eingeteilt. Rekrutiert wird aus allen Gruppen. Die Wachen erhalten eine Einweisung über ihre Aufgaben und Befugnisse. Der ggf. aufgestellte Wachplan ist verbindlich! Die Lagerwachen sind berechtigt Lagerverbot und Platzverweise auszusprechen.

7.3 Rauchen

Rauchen ist während der Veranstaltung im offenen Lagerbereich untersagt. Geraucht werden kann außerhalb des Veranstaltungsbereichs, in den dafür eigens vorgesehenen Bereichen und im eigenen Zelt oder nach Dienstschluss bei ausdrücklichem Einverständnis der Lager auch in der „hohlen Hand“. Zigarettenreste auf dem Veranstaltungsgelände, vor allem in Feuerstellen, verursacht durch Teilnehmer, werden geahndet. Darüber hinaus bitten wir alle Teilnehmer, nach Möglichkeit auch außerhalb der Dienstzeit im Lager nicht zu rauchen .

Benutzt möglichst eine vorher festgelegte Raucherecke. Sprecht diese mit dem jeweiligen Quartiermeister ab.

7.4 Telefonieren

Telefonieren in der Öffentlichkeit, während der Veranstaltungszeiten, ist im Lagerbereich untersagt. Handys sind stumm zu schalten oder mit einem unverfänglichen Rufton auszustatten.

7.5 Alkohol

Vor und während Schlachtendarstellungen oder dem Training besteht für alle daran teilnehmenden Personen Alkoholverbot. Alkoholisierte Kämpfer werden von der Schlachtendarstellung und Trainings ausgeschlossen.

7.6 Hunde

Hunde sind immer an die Leine zu legen, auch im eigenen Lagerbereich.

7.7 Kontrolle

Über den Tag hat der Quartiermeister unbedingte Weisungsbefugnis.

8. Kampf- oder Schlachtdarstellungen

Der Lebendige Geschichte e.V. organisiert nur nachrangig Kampf- oder Schlachtdarstellungen historischer Ereignisse, dennoch kann es vorkommen, dass Training oder Kampf- oder Schlachtdarstellungen bei unseren Veranstaltungen vorkommen.

8.1 Wachoffizier und Waffenabnahme

Der Wachoffizier wird in Absprache mit dem Quartiermeister und den kämpfenden Gruppen ausgewählt. Er ist in der Regel der erfahrenste Kämpfer, übernimmt die Waffenkontrolle, den Wachdienst und organisiert Training und Kampfdarstellungen.

Waffen, die von ihm aussortiert wurden, haben bei den Kämpfen nichts zu suchen. Im Interesse der Sicherheit muss den Anweisungen des Wachoffiziers unbedingt Folge geleistet werden.

8.2. Mindestschutz, Regeln und Zuschauersicherheit

Die Teilnahme am Nahkampf erfordert einen Mindestrüstungsschutz, der vom Wachoffizier kontrolliert wird. Minderjährige dürfen an Kampfdarstellungen nicht teilnehmen. Die Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt. Nichtkämpfer dürfen nicht angegriffen werden, es sei denn, es wurde unter Regie des Wachoffiziers dramaturgisch festgelegt und mit den Nichtkämpfern abgesprochen. Beim Freikampf gelten die Regeln, die der Wachoffizier vorher mit den Kämpfern abgesprochen hat (gelt. Regeln, Trefferzonen etc.). Auch bei den Kampfausrüstungen ist auf genaue historische Korrektheit zu achten, wobei sich eine gewisse Überrüstung ggf. nicht vermeiden lässt. Jeder Kämpfer ist mit dafür verantwortlich, dass Zuschauer nicht verletzt werden. Ggf. bei Gefahrenmomenten den Wachoffizier informieren oder ggf. bei Gefahr in Verzug selbst einschreiten.

8.3. Kampf- und Trainingsorte

Es darf nur an den Orten gekämpft oder trainiert werden, die vom Wachoffizier und dem Veranstalter vorher festgelegt worden sind. Kämpfe mit Besuchern sind nicht erlaubt. Trainingsbahnen für Fernwaffen (Bogen, Schleudern, Armbrüste etc.) müssen so abgesperrt oder gesichert werden, dass eine Gefährdung von Zuschauern ausgeschlossen ist. Der Wachoffizier hat diese Sicherungsmaßnahmen abzunehmen.

8.4. Führen von Waffen

Das Führen von Waffen ist durch das deutsche Waffengesetz streng geregelt. Im Rahmen der Brauchtumspflege und des Abhaltens mittelalterlicher Veranstaltungen kann das Führen mittelalterlicher Waffen, so z.B. auch das Abschießen von Bögen, das Führen von Klingen über 12 cm, erlaubnisfrei sein. Bitte hierzu beim jeweiligen Veranstalter erkundigen. Das Führen von stumpfen „Dekowaffen“ (alle Waffen zum Frei- und Schaukampf) fällt nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes.

Der Transport von mittelalterlichen Waffen, auch die, die nicht unter das Waffengesetz fallen, hat zum Veranstaltungsort gesichert zu erfolgen.

9. Sicherheit und Haftung

Es sind Feuerlöscher und/oder ausreichend Löscheimer vorzuhalten. Diese sind auf Verlangen dem Quartiermeister vorzuzeigen.

Offenes Feuer darf niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Dies gilt ebenso für Talglichter und Kerzen. Brennbare Gegenstände sind in ausreichenden Abstand vom Feuer zu lagern. Brandbeschleuniger gleich welcher Art dürfen nicht benutzt werden.

Gasflaschen oder gasbetriebene Geräte sind im Lager nicht zugelassen. Vorführungen von Werkzeugen müssen so gestaltet werden, dass Zuschauer nicht gefährdet werden. Grundsätzlich haftet jeder Darsteller für entstehende Personen- und Sachschäden, sofern die Veranstaltung nicht selbst eine dementsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Deswegen in allen Dingen: Sicherheit ist vorrangig. Und zudem wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.

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